Nächstes kostenloses Schnuppertraining KAMPFKATZEN für 4-7 jährige Kinder am Freitag, den 15.09.23 um
15.00 Uhr
in der Turnhalle der Christian-Wolfrum-Schule in Hof, Leimitzer Str. Mehr Infos, Anmeldung an
kbvkickboxen.hof@t-online.de oder per
Whatsapp : 0157 501 53 273
Gute Nacht Geschichte mit Gimmli Nr.1. Bitte auf den Link klicken https://youtu.be/xFYSiDTTlJo
Email an kbvkickboxen.hof@t-online.de
Kampfkatzentraining für Kinder
Für Kinder 4-7 Jahre
In 10 Kursstunden werden Grundelemente aus verschiedenen
Kampfsportarten spielerisch erlernt. Abwechslungsreiche Koordinationsübungen
machen jedes Training zu einem kleinen Abenteuer. In jede Stunde wird zu Beginn
die Geschichte der kleinen Katze „Gimmli“ gelesen, die gerne eine kleine
Kampfkatze werden möchte.
Trainingsziele
-Körperwahrnehmung
-Selbstbewusstsein
-Fitness
-Gedächtnis
-Koordination
-Reaktion
-Respekt
-Disziplin
Schnupperstunde kostenlos <
(Voranmeldung erwünscht)
Kursort: Christian Wolfrum Schule, Leimitzer Str. 56, 95028
Hof
Trainingszeiten Freitag Grundkurs 15 Uhr Kampfkatzen Anfänger 16 Uhr
Kampfkatzen Fortgeschrittene 17 Uhr
Kampfkatzen Allstyle 7- 14 jahre 18 Uhr
Kursort: Schauenstein, Grund-und Hauptschule, Schulstr.
GRUNDKURS: 16.00 - 17.00 Uhr
FORTGESCHRITTENENKURS: 17.00 bis 18.00 Uhr.
kbvkickboxen.hof@t-online.de
Tel.09252/3029
Mobil 0157 50153273
Kampfkatzengrundkurse in Hof und Selbitz,
aktuelle Informationen. Stand 14.09.21.
Für alle Schnuppertrainings gibt es folgende Coronabestimmungen:
Kinder die noch nicht schulpflichtig sind, bzw. Kinder die in der Schule sind müssen nicht zusätzlich getestet werden. Falls Erkältungsanzeichen vorliegen, ist eine Teilnahme nicht möglich. Zum
Schnuppertraining darf ein Elternteil mit in die Halle . Bitte entweder Imfpnachweis, Genesenennachweis oder aktuellen TEst nicht älter als 24 Stunden, bzw. PCR Test nicht älter als 48 Stunden
mitbringen, keine Selbttests. 3G-REGELUNG!
Bitte 15 Minuten vor Kursbeginn dasein, um die Formalitäten zu klären. Keine Gruppenbildung, Abstandsregeln 1,50 m beachten. Die Kinder sollen umgezogen kommen, für Straßenschuhe eine Tasche
mitbringen. Das Schnuppertraining dauert ca. 45 Minuten. Im Anschluss wird die Halle über einen anderen Ausgang verlassen.
Die Kinder und die Eltern müssen beim Betreten der Räumlichkeiten Einen Mund-Nasenschutz tragen.
Bitte den FRagebogen schon ausgefüllt mitbringen um Wartezeiten zu verkürzen. Diesen finden Sie im Anhang bzw. in der Whatsappgruppe.
Hygieneschutzkonzept
für den Verein
Real Fight Club/ KBV HOF e.V.
Gisela und Alois Hofmann
Uschertsgrün 73
95197 Schauenstein
Kursorte:
Dienstag, 19.45 Uhr – 21.30 Uhr
Lionsporthalle Hof, Sigmundsgraben
Mittwoch,14.00 – 17.00 Uhr
BOXCLUB Bayreuth, St. Georgen 15
Donnerstag, 15.00 – 17.00 Uhr
Turnhalle der Grund-und Hauptschule in
Schauenstein, Schulstr. 15
Freitag, 14.00 – 19.00 Uhr
Turnhalle der Christian-Wolfrum-Schule in Hof,
Leimitzer Str.
Stand: 14.09.2021
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert
sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und
Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht sowohl im Indoor- als auch im
Outdoor-Bereich.
- Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst
gereinigt und desinfiziert.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.
Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
- Sportgeräte werden von den Trainern selbst gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist
geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
- Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der
Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine
Maskenpflicht
- Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
- Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu
können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen zur Testung
- Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten.
Hygienebeauftragte: GISELA HOFMANN
- „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
- Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden
kann.
Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
- Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
- Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
- Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen
- Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden. Während des Duschvorgangs ist keine
Maske zu tragen.
- Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
- Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit eingehalten werden kann. In
Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.
Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
- Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
- Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
- Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden
Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
- Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb
der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
- Auch für die Athleten gilt die Nachweispflicht von negativen Tests. Dies wird durch eine Überprüfung von Ort sichergestellt.
- Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
- Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen.
- Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
- Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
- Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
- Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
Zusätzliche Maßnahmen für ZuschauerSämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der
Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf lediglich am Sitzplatz abgenommen werden.
- Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
- Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder
innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren. Es gilt die 3G Regel, geimpft, genesen oder getestet. Der Nachweis muss vor betreten der Halle bei der Hygienebeauftragten Gisela
Hofmann erbracht werden.
- Sämtliche Zuschauer haben einen entsprechenden Testnachweis (PCR- bzw. Schnelltest) vorzulegen. Selbsttests werden nur akzeptiert, wenn sie vor Ort unter Aufsicht durch den Betreiber bzw.
Veranstalter durchgeführt werden.
Zuschauer erhalten Tickets mit entsprechender fester Sitzplatznummer bzw. Kennzeichnung ihres Stehplatzes. Außerdem wird eine Kontaktdatennachverfolgung sichergestellt.Für
Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung. Durch entsprechende Absperrungen wird sichergestellt, dass
es zu keinen Kontaktmöglichkeiten zwischen den Sportlern und den Zuschauern kommen kann. Durch Einweiser, Absperrungen, etc. wird sichergestellt, dass es auch auf dem vorhandenen Parkplatz zu keinen
Menschenansammlungen und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m kommt.